BGH weist Klage von Sedlmayr-Mörder gegen Internet-Artikel ab

Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel

40.000 Euro gestohlen: Facebook-Schnüffler muss ins Gefängnis

Der 33-jährige Teppichleger Iain Wood hat über zwei Jahre hinweg rund 35.000 Britische Pfund (knapp 40.000 Euro) von seinen Nachbarn gestohlen. Dafür wurde er jetzt zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er freundete sich mit ihnen über Facebook an, um dort an persönliche Daten zu kommen. Diese erlaubten es ihm, Sicherheitsabfragen im Onlinebanking zu beantworten und Geld von ihren Konten abzuziehen.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

"Facebook-Spammer" hat sich nun dem FBI gestellt

Nach einer weiteren Anklage hat sich der als Spam-König bekannte Sanford Wallace dem FBI gestellt. Angeblich drang der 43-Jährige in Facebook-Accounts ein und versendete darüber 27 Millionen Spam-Mails.

Insgesamt soll der Spam-König zwischen November 2008 und März 2009 mehr als 500.000 Konten auf Facebook übernommen haben. Ursprünglich untersagte ein US-amerikanisches Bezirksgericht dem Spam-König den Zugang zu Facebook. Diese Tatsache hat ihn allerdings kaum beeindruckt. Noch in diesem Jahr soll er einen Account unter einem falschen Namen genutzt haben, schreibt 'PCWorld'.

Schon im Oktober 2009 wurde er zur Zahlung von über 700 Millionen US-Dollar an die Betreiber des weltgrößten Social Networks Facebook verurteilt. Dazu hat sich der zuständige Richter entschieden, weil Sanford Wallace gegen das als Can-Spam Act bezeichnete Gesetz verstoßen haben soll. Dieses Gesetz untersagt elektronische Post mit irreführender oder falscher Werbung.

Quelle : winfuture.de

Phishing-Betrüger zu langer Haftstrafe verurteilt

Ein Phishing-Betrüger ist zu über zwölf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das berichtet der Internetdienst PC World. Der 34-jährige Täter aus dem US-Bundesstaat Kalifornien hatte als Kopf einer Phishing-Bande 38.500 Opfer um insgesamt 193.000 Dollar betrogen.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen informieren.

Werbeverkaufsveranstalter wegen Betruges verurteilt

Wegen gewerbsmäßigen Betruges hat das Schöffengericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 50 Jahre alten Werbeverkaufsveranstalter aus Lastrup (Kreis Cloppenburg) zu fünfzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2: abzocknews.de

LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Content Services Ltd. zur Rückzahlung verurteilt

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, dass die CSL (Anm.: Content Services Ltd.) dieses Geld … nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

Magnus Gäfgen: Kindermörder fordert Schmerzensgeld

Magnus Gäfgen, der wegen Mordes an einem Elfjährigen verurteilt wurde, fordert Schmerzensgeld, weil man ihn bedroht habe. Die Zuhörer im Gericht reagierten am Donnerstag empört.

Den Frankfurter Gerichtssaal 165 C muss Magnus Gäfgen noch genau in Erinnerung haben, schließlich ist er hier vor knapp acht Jahren wegen der Entführung und dem Mord an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft mit besonders schwerer Schuld verurteilt worden. Wie in seinem Mordprozess sitzt er ohne äußere Bewegung in der Bank, antwortet ruhig, emotionslos auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Christoph Hefter. Der 35-jährige Gäfgen hat das Land auf Schmerzensgeld und Entschädigung wegen Folterandrohung verklagt.

Durch die Gewaltandrohung der Polizei nach seiner Festnahme will Gäfgen psychische Schäden davongetragen haben. Nüchtern schildert der Mann im weißen Hemd vor Gericht von seinen Ängsten während der Vernehmung am 1. Oktober 2002, lässt sich auch von der lautstarken Entrüstung aus dem Publikum nicht aus dem Konzept bringen. Den Zuhörern gefällt nicht, wie sich der Täter als Opfer in Szene setzt.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Menschenrechtsgerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtswidrig

Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.

Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.

Erstmals beanstandete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber nicht nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, sondern auch deren nachträgliche Anordnung. Nur wenn die Unterbringung bereits im Urteil ausgesprochen oder angedroht ist, könne sie verhängt werden.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

Millionenstrafe für Flirt-Abzocker

In Australien ist ein Mann zu einer Geldstrafe von umgerechnet 1,46 Millionen Euro verurteilt worden, weil er einsame Herzen mit falschen Flirtnachrichten um ihr Geld gebracht hatte. Für seine Masche bezahlte der Mann junge Australien-Reisende dafür, in verschiedenen Single-börsen falsche Flirtprofile von sich anzulegen und den normalen Nutzern unaufgefordert SMS zu schreiben.

Quelle : computer.t-online.de

via abzocknews.de

„Richtungsweisendes Urteil“: Mahnende Juristin selbst verurteilt

Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.

Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.

Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.

Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.

quelle : derwesten.de

Euro Content Ltd. - Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland - Hohe Geldstrafe

Die Euro Content Ltd. versucht auch in Italien mit der altbekannten Abofallentechnik schnelles Geld zu verdienen. Mit der Homepage easy-download.info - komplett in italienischer Sprache verfasst - will man seit Frühjahr 2010 einen Fuß ins internationale Geschäft setzen. Aber anders als in Deutschland setzte man der Abo-Falle in Italien recht schnell Grenzen.

Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen - und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite.

Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt.

Quelle und vollständiger Artikel: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

Vom Amtsgericht verurteilt: Erneut Abfuhr für den umstrittenen Anwalt Olaf Tank

Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.

Quelle: Noz.de / Zum Artikel

Dazu interessant und lesenswert:

Via abzocknews.de

LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt - ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um "Engel" der Band "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

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