In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Zur Frage der Rundfunkgebührenpflicht für beruflich eingesetzte Computer und andere Geräte hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt. Die Gebührenbescheide der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die durch die GEZ verschickt wurden, wurden aufgehoben.
Gegen die Forderungen hatten drei Freiberufler geklagt, die einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nutzen und hier mit internetfähigen PCs arbeiten. In den anderen, ausschließlich privat genutzten Räumen waren herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Gebühren entrichtet wurden.
Quelle : winfuture.de
Die Bundesnetzagentur hat in einer Presseerklärung vom 27.05.2011 klare Worte gefunden: “Unlautere Geschäftspraktiken nicht hinnehmbar”
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt.
Das scheint erst mal das “AUS” zu sein für die Telomax, Win-finder, windienst u.a. Wer mit wem unter einer Decke steckt und die Verbraucher abzockt, zeigt dieser Bericht.
Quelle und vollständiger Beitrag: Konsumer.info
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Quelle: NRW.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbeitet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).
Quelle : test.de
Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Quelle : kostenlose-urteile.de
via : abzocknews.de
Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkasso Erlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei.
Quelle : blog.beck.de
Die E-Mail kam vom Chef und hatte angeblich erstaunliche Folgen: Ein Foto im Anhang schok-kierte einen Kommissar aus NRW nach eigenen Angaben so sehr, dass er “nachhaltig trauma-tisiert” und arbeitsunfähig wurde. Ein Verwaltungsgericht hat den Vorgang nun anerkannt – als Dienstunfall.
Quelle : spiegel.de
Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstinstanzlich grünes Licht für die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs gegeben.
Quelle : welt.de
Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen - Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.
Quelle: Neue-OZ.de / Zum Artikel [abzocknews.de]
Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste - Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.
Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet - Urteil des OVG NRW.
"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet -
Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.