In ganz Deutschland läuft in diesen Tagen die Volkszählung an. Im Rahmen des Zensus 2011 erhalten viele Menschen Fragebögen zugestellt. Auf Wunsch lassen diese sich auch online beantworten - aber das ist unsicher.
Der Sicherheitsexperte Jan Schejbal hat sich das System angesehen und Probleme festgestellt. Demnach ist es für einen Angreifer zwar nicht einfach möglich, den Datenverkehr auf der entsprechenden Webseite zu belauschen. Gezielte Attacken seien aber durchaus möglich.
Das Problem liegt darin begründet, dass die Nutzer im ersten Schritt über eine unverschlüsselte Verbindung auf die Zensus-Seite geleitet werden. Erst wenn es zum Formular geht, erfolgt ein Wechsel auf einen verschlüsselten HTTPS-Kanal. Das kann im Zweifelsfall aber zu spät sein.
Hat ein Angreifer Zugriff auf die Verbindung, kann er den Nutzer bereits beim ersten Aufruf so umleiten, dass die Daten weiterhin im Klartext verschickt werden. Eine entsprechende Software für solche Attacken gibt es schon länger, sie müsste gegebenenfalls nur etwas angepasst werden.
Quelle : winfuture.de
Am 9. Mai 2011 beginnt in Berlin und Brandenburg die Volkszählung. Über 6.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte nehmen dann ihre Arbeit auf. Leider werden mit Sicherheit auch Trittbrettfahrer unterwegs sein, die den Verbrauchern persönliche Daten entlocken wollen, um damit Missbrauch zu treiben.
Quelle: VzB.de / Zum Artikel
Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.
Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.
"Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
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"Gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen" wenden sich mehr als 10.000 Menschen: Sie unterstützten online die Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011, teilten die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde, der Bürgerrechtsverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit. Bis zum 12. Juli kann die Initiative noch auf einer Webseite des FoeBuD unterstützt werden. Am 16. Juli soll die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben werden.
"Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", erklärte Eva Dworschak, die als Rechtsanwältin die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung Klage einreichen.
Die Organisation kritisiert, dass mit der Maßnahme die Sammlung von Informationen über die Bürger durch den Staat fortgesetzt werde. "Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet", fasst der AK Vorrat die Situation zusammen.
Ein großer Teil der Bevölkerung soll dazu verpflichtet werden, zahlreiche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Dabei gehe Deutschland weiter als die EU-weit abgestimmte Vorlage zur Volkszählung und erfrage beispielsweise auch die Religionszugehörigkeit. Verweigert man die Aussagen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Quelle : winfuture.de
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Volkszählung 2011: Die EU Bürokraten und Datensammler in Deutschland treiben mit Nachdruck die geplante Volkszählung voran und natürlich ist bei dieser totalen Erfassung der Bevölkerung zu befürchten, dass die Daten gemeinsam mit Meldedaten, polizeilichen Informationen und Daten der Finanzbehörden abgeglichen werden, um das Volk noch transparenter und somit kontrollierbarer zu machen.
Das Zensusgesetz zur bevorstehenden Volkszählung wurde bereits am 16. Juli 2009 im Bundestag durchgewunken und es ist schon verwunderlich, dass niemand davon Notiz genommen hat – aber wahrscheinlich war dies auch die Absicht unserer Volksvertreter – denn bereits zur letzten Volkszählung 1987 war die öffentliche Diskussion und der Widerstand innerhalb der Bevölkerung beachtlich.
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