Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Statt teurer Mobiltelefone verschickten sie nur Wasserflaschen. Und sie hatten auch noch andere Maschen im Repertoire.
Die beiden Täter aus dem Raum Ingolstadt standen bereits seit September 2011 im Visier der Ermittler. Sie hatten über ein Internetportal unter anderem teure Mobiltelefone angeboten. Die Kunden bezahlten im Voraus, bekamen später aber nur ein Paket mit einer Wasserflasche zugestellt, so die Kripo.
Das Social Network Facebook und der Suchmaschinenkonzern Google können die Internetnutzer am längsten an die eigenen Angebote binden. Rund ein Viertel der gesamten Online-Zeit verbringen User durchschnittlich auf den beiden Plattformen, so eine Statistik des Monitoring-Unternehmens ComScore im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM.
Demnach hat sich das soziale Netzwerk Facebook zum zentralen Anlaufpunkt im Web entwickelt. Deutsche Internetnutzer verbrachten im September 16,2 Prozent ihrer Online-Zeit mit dem Dienst. Dem ging eine rasante Entwicklung voraus - zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es erst 4,1 Prozent.
Auf Platz Zwei liegt Google mit einem Anteil der im Internet verbrachten Zeit von 12,3 Prozent. Dies umfasst alle Dienste dieses Anbieters - neben der Suchmaschine auch weitere Google-Services wie E-Mail, Video-Streaming auf Youtube oder Besuche im Social Network Google+.
Microsoft kommt mit seinen Internetangeboten wie Bing, MSN und Hotmail auf einen Anteil von 5 Prozent. Das Online-Handelsortal Ebay erreicht immerhin 2,4 Prozent, United Internet mit seinen Portalen Web.de und GMX 2,1 Prozent und die Deutsche Telekom 1,4 Prozent, hieß es.
Quelle: winfuture.de
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
Quelle : winfuture.de
LiberECO INKASSO meldete sich gestern per mail bei Freies Wort. Demnach habe es nach einer “Vielzahl” Betroffener, die sich gemeldet hätten, nun an alle Angeschriebenen ein weiteres Schreiben versandt, in dem die vorausgeschickte Zahlungsaufforderung für gegenstandslos erklärt und sich entschuldigt werde.
Quelle: InSuedthueringen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Bei Facebook arbeitet man derzeit an Änderungen am News-Feed und am Like-Button. Diese sollen dem Plattform-Betreiber, seinen Partnern und Werbetreibenden zugute kommen - voraussichtlich zum Leidwesen zahlreicher Nutzer.
Wie das 'Wall Street Journal' unter Berufung auf informierte Kreise berichtete, soll die Filter-Option deutlich entschärft oder gar ganz abgeschafft werden. Aktuell können die Nutzer gezielt die Darstellung von Mitteilungen von bestimmten Kontakte oder Anwendungen in ihrem News-Feed blockieren.
Diese Option bewahrt zahlreiche Anwender davor, beispielsweise mit zahlreichen Farmville- und Glücksnuss-Anfragen ihrer Kontakte überschwemmt zu werden. Für die Anbieter solcher Anwendungen und Firmen, die Facebook zum Marketing nutzen, ist dies allerdings ein Ärgernis - immerhin erreicht man nur noch einen Bruchteil der User, die die eigene Anwendung noch nicht nutzen.
So ist es schwer, zusätzliche Nutzer zu den zahlreich vertretenen Social-Games zu holen. Und auch die Wirkung von Marketing-Kampagnen wird so deutlich abgeschwächt, da Anwender, die sich nicht ohnehin schon für das beworbene Produkt interessieren, schlechter erreicht werden. "Das ist verschwendetes Potenzial", sagte Ian Schafer von der New Yorker Werbeagentur Deep Focus dem Blatt.
Quelle : winfuture.de
Der Zoll warnt vor Betrügern, die ihren Opfern telefonisch einen Autogewinn nach Vorauszahlung der Zollabgaben vorgaukeln.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
Der Microsoft-Anwalt Richard Boscovich hat Äußerungen des russischen Security-Unternehmens kritisiert, wonach dessen Spezialisten mit TDL-4 ein Botnetz entdeckt hätten, das nahezu unzerstörbar ist. Boscovich war selbst direkt mit an der Abschaltung des Rustock-Botnetzes beteiligt.
Die Einschätzung Kasperskys basiert darauf, dass TDL-4 keine zentrale Command-and-Controll (CnC)-Infrastruktur voraussetzt. Statt dessen verbreiten die Zombie-Rechner Aufgaben über verschlüsselte P2P-Kommunikationswege. Damit kann das Botnetz nicht mehr ausgeschaltet werden, indem man die Standorte der CnC-Server herausfindet und diese unter eigene Kontrolle bringt, wie es bei den meisten bisherigen Aktionen der Fall war.
Laut Boscovich müsse man sich im Falle von TDl-4 eben andere Wege einfallen lassen. "Wenn jemand sagt, dass ein Botnetz unzerstörbar ist, ist derjenige technisch oder juristisch nicht besonders kreativ", sagte der Chef-Anwalt der Digital Crime Unit gegenüber dem US-Magazin 'ComputerWorld'. "Nichts ist unmöglich."
Quelle : winfuture.de
Der Satz
Seit einigen Stunden scheint wieder mal eine Website auf dem Fangzug nach Email-Adressen und Likes zu sein. Die Website “10€ Guthaben fürs Handy geschenkt! – für jedes Netz!” (redinow.com) wirbt mit einem Gratis-Guthaben für alle deutschen Mobilfunknetze. Voraussetzung ist, dass man die Seite sowohl via Share-Button teilt als auch über den Like-Button postet. Nach der Weiterleitung wird man noch nach der Emailadresse gefragt an welche der Guthaben-Code verschickt werden soll.
Quelle : mimikama.at
Die einheitliche Behördenrufnummer 115 startet in diesen Tagen flächendeckend in ganz Deutschland. Dem Regelbetrieb ging eine zweijährige Testphase in einer Reihe von Regionen voraus.
Angelehnt an die Notrufnummern 110 und 112 sollen Bürger unter der 115 schnellen Rat und direkte, behördenübergreifende Informationen erhalten. Der Kontakt zu Behörden und Ministerien soll damit wesentlich einfacher werden. Bei den Bürgern stößt dies durchaus auf eine große Akzeptanz. 82 Prozent der Deutschen wollen bei amtlichen Anliegen künftig die 115 anrufen, so eine repräsentative Umfrage des IT-Branchenverbandes BITKOM.
Das Konzept der 115 sieht vor, dass die Mitarbeiter in den Service-Centern zunächst selbst versuchen sollen, die Anliegen der Anrufer zu bearbeiten.
Quelle : winfuture.de
Die Klagen gegen die Pirnaer Internetagentur Sunphone 24 reißen nicht ab. Erneut meldeten sich geprellte Kunden bei der SZ-Redaktion. Sie werfen dem Unternehmen Betrug vor. Das Vorgehen gleicht sich: Kunden aus ganz Deutschland bestellen per Internet ein Handy bei der Firma, zahlen im Voraus und erhalten weder die Ware noch das Geld zurück.
Quelle: Sz-online.de / Zum Artikel
Das Botnetz Rustock gilt als größter Spamversender weltweit. Microsoft hat US-Strafverfolgungsbehörden jetzt dabei geholfen, die Kommandoserver des Botnetzes vom Netz zu trennen. Vorausgegangen war eine Klage des Konzerns, die am vergangenen Mittwoch zu mehreren Durchsuchungen geführt hatte.
Wie das Wall Street Journal berichtet, beschlagnahmten US-Marshalls bei sieben Hosting-Unternehmen landesweit Server, die für die Steuerung infizierter Computer - sogenannter Bots - genutzt wurden. Die Aktion lief unter dem Namen 'Operation b107'.
"Das Botnetz hat schätzungsweise mehr als eine Million Rechner unter seiner Kontrolle", schreibt Richard Boscovich, leitender Anwalt der Microsoft Digital Crimes Unit, in einem Blogeintrag. "Es war in der Lage, täglich Milliarden Spam-E-Mails zu verschicken."
Quelle : silicon.de
Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).
Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.