24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut heftige Kritik am Social Networks Facebook geübt. Der Verband hat sich außerdem an den Großinvestor Goldman Sachs gewandt und diesen aufgefordert, Einfluss zu nehmen.
"Das Unternehmen missachtet beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. Facebook macht was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Im November 2010 hatten die Verbraucherschützer bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
Ein konsequentes Vorgehen forderte der VZV auch von der Bundesregierung. "Es ist unerklärlich, warum Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nicht längst das im Datenschutz national Mögliche auf den Weg gebracht hat", so Billen. Zudem müsse die Bundesregierung vor allem auf die USA einwirken, international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards einzuführen und deren Durchsetzung zu gewährleisten.
Quelle : winfuture.de
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Unter dem Namen “Verbraucherschutzzentrale” werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!
Quelle: Vz-BaWue.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig." lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt - mit Erfolg.
Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)
Klarmobil, das mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig" wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.
Quelle : n-tv.de
Seit einigen Wochen versuchen schon wieder von Dienstleistungsunternehmen beauftragte Callcenter, die sich am Telefon angeblich als Verbraucherzentrale ausgeben, Verbrauchern im Kreis Saarlouis persönliche Daten zu entlocken.
Quelle: Vz-Saar.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Sie locken mit Geldgewinnen, Modeschnäppchen oder Gratis-Software und tarnen sich als Einzugszentrale, Anwaltskanzlei oder Verbraucherschützer. Auch 2010 fielen tausende Verbraucher auf perfide Maschen von Abzockern herein. Wir erzählen im Rückblick noch einmal ihre Geschichten.
Quelle : vz-nrw.de
Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt
In jüngster Vergangenheit wurde es wieder sehr laut um die Partnerbörse Flirtcafe.de der bisherigen Medusa United Media GmbH. Bisherig deshalb, da lt. Gesellschafterversammlung vom 27.10.2010 die Medusa United Media GmbH jetzt Flirtcafe Online GmbH heißt. Ob dies etwas mit einem aktuellen Urteil zu tun hat, kann ich nicht sagen – allerdings muss man sich die Frage stellen, weshalb die Veränderungen nicht kommuniziert werden?
So findet sich heute immer noch, also 1 Monat nach den Veränderungen, die Medusa United Media GmbH als Betreiber von Flirtcafe.de lt. Impressum:
Ein aktueller Blick in das Handelsregister zeigt zudem, dass nicht nur der Fimenname verändert wurde, sondern auch die Geschäftsleitung gewechselt hat.....
Quelle : abzocknews.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.
Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.
Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten "Freundefinder". "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.
"Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".
Quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der Wirtschaft vorgeworfen, Internet-Nutzer zunehmend ohne deren Wissen auszuspionieren und forderte entsprechende Gegenmaßnahmen.
"Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen heute in Berlin. Ein aktuelles Gutachten der Technischen Universität München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies würden zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.
Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren, warnten die Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden.
Quelle : winfuture.de
Alle wollen den Button - warum kommt er nicht?
08.07.2010 - Die rasche Umsetzung einer nationalen Button-Lösung zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Damit würden die versteckten Kosten bei unseriösen Internetangeboten sichtbar gemacht und der Abzocke von Verbrauchern durch Abofallen endlich Einhalt geboten. In Frankreich gibt es bereits eine Bestätigungslösung, Kostenfallen sind dort kein Thema.
Erkannt haben es alle Fraktionen, Verbraucherministerin Aigner und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger haben einen nationalen Vorstoß angekündigt, wenn Europa sich nicht bewegt, heute hat die SPD mit einem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag gemacht. "Parteiübergreifend ist man sich einig, dass der Abzocke im Internet endlich Einhalt geboten werden muss. Den Verbrauchern ist nicht zu vermitteln, warum die politisch Verantwortlichen dies dann nicht endlich tun", sagt vzbv-vorstand Gerd Billen. Der Verweis und das Warten auf Brüssel sind unangebracht.
Quelle und vollstaendiger Bericht : Verbraucherzentrale Bundesverband
Auf die immer größer werdende Anzahl von eingehenden Beschwerden über so genannte Abofallen im Internet hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg reagiert und eine Übersicht mit derartigen Webseiten veröffentlicht.
In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.