Zur Zeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg Internetnutzer ab, die angeblich gewisse Schmuddel- Filmchen aus dem Internet sich herunter geladen haben sollen.
Schmuddelfilmchen und die Abmahnfalle von verbraucherinfoTV
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Ein in den österreichischen Bundesländern Oberösterreich und Burgenland tätiger Internet Service Provider (ISP) ist abgetaucht. Die Büros der unter verschiedenen Namen firmierenden mywave-Gruppe dürften schon seit Wochen oder Monaten nicht mehr besetzt gewesen sein. Nun sind die über WLAN-Richtfunk hergestellten Internetzugänge für Behörden, Unternehmen und Haushalte offline gegangen.
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Grazer Kriminalisten ermitteln in einem Fall von großangelegtem Internetbetrug: Die Täter bieten über Online-Plattformen Fahrzeuge zum Kauf oder Wohnungen zur Miete an. Von den Kunden lassen sie sich das Geld im Voraus überweisen und tauchen dann unter.
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Musik herunterladen, Kinofilme aus dem Netz ziehen – darf man das oder nicht? Die Antwort ist nicht einfach. Vieles von dem, was geht, ist legal. Doch das Gesetz schützt im Internet auch den Urheber. Wer Rechte verletzt, muss mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen rechnen. Und das kann teuer werden. Mehrere tausend Euro sind möglich.
Raubkopien und Tauschbörsen im Internet von verbraucherinfoTV
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Laut Gesetz soll jeder Internet-Nutzer seinen Zugang ausreichend vor einem Fremdzugriff schützen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass jemand, der eine Download-Abmahnung erhält, entweder selbst illegal Dateien heruntergeladen hat oder sein Netz nicht ausreichend gesichert hat. Doch kann man sich überhaupt so gut schützen? Und was darf man herunterladen und was nicht?
Wenn Anwälte mit Abmahnungen drohen von verbraucherinfoTV
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Smartphones haben das Alltags- und Berufsleben längst erobert. Großer Bildschirm plus schneller Internetzugang plus zahlreiche Anwendungen beziehungsweise Apps erleichtern das Arbeitsleben und machen Spaß in der Freizeit. Doch Smartphones sind kleine Computer – und darum auch einigen Gefahren ausgesetzt.
Risiko: Smartphones von verbraucherinfoTV
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Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
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Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
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Wer unterwegs ins Internet geht, sollte dabei kostenlose WLAN-Zugänge besser meiden. Die Gefahr von Datendiebstahl ist dort besonders groß.
Quelle : welt.de
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.
Quelle : zdnet.de
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
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Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.
Quelle : crn.de
Transparenz sieht anders aus: Jahrelang hat Apple Millionen iPhones weltweit als W-Lan- und Mobilfunkmasten-Scanner benutzt – ohne seine Kunden zu informieren. Positionsdaten werden abgegriffen, unter anderem für lokalisierte Anzeigen. Erst auf Druck macht der Konzern die Praxis jetzt öffentlich.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
via abzocknews.de
Auch in den USA weht dem Internetkonzern Google wegen seiner Daten-Sammelwut ein scharfer Wind entgegen. Mehrere US-Bundesstaaten wollen gemeinsam herausfinden, inwieweit das Unternehmen mit der Aufzeichnung von ungesicherten WLAN-Verbindungen gegen Gesetze verstoßen hat. Auch wollen sie sicherstellen, dass sich Derartiges nicht wiederholt.
quelle : welt.de