Die Bundesregierung hat sich endgültig von den umstrittenen Sperren für kinderpornografische Inhalte im Internet verabschiedet. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein vom Justizministerium ausgearbeitetes Gesetz auf den Weg, mit dem das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossene, derzeit schon ausgesetzte “Zugangserschwerungsgesetz” aufgehoben werden soll.
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In Großbritannien wird die Einführung von Websperren gegen Filesharing-Sites wie The Pirate Bay beraten. Vertreter der Content-Industrie haben laut einem Bericht des Guardian eine Liste von 100 Websites vorgelegt, die von den britischen Providern gesperrt werden sollen. Die Regierung hatte die Gespräche zwischen Inhalte-Anbietern und Providern initiiert.
Bereits vor einem Jahr hatte die britische Regulierungsbehörde Ofcom einen Entwurf für einen Verhaltenskodex für Internetzugangsanbieter bei Urheberrechtsverstößen durch Kunden veröffentlicht. Demnach sollten ertappte Kunden von den Providern verwarnt und im Wiederholungsfalle auf eine Liste gesetzt werden, auf die Rechteinhaber Zugriff haben. So sollte der zuvor beschlossene Digital Economy Bill umgesetzt werden, der prinzipiell auch Websperren ermöglicht.
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat klargemacht, dass sie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU/CSU noch vor Auslaufen der Bestimmungen Ende 2012 abschaffen will. Das betonte die FDP-Politikerin am heutigen Dienstag auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift Multimedia und Recht in Berlin. "Wir hatten schon fast eine Einigung zu einem Löschgesetz", erinnerte die Ministerin an die Verhandlungen über eine Alternativregelung im vorigen Jahr. Aber dann sei bei der Union die "vielfältige Meinungsbildung" noch einmal losgegangen. Die Liberalen hätten aber nach wie vor "grundlegende Bedenken" gegen Websperren. Diese seien beim Opferschutz wirkungslos, könnten leicht umgangen werden und hätten insgesamt fatale Effekte.
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Derzeit evaluiert das Bundeskriminalamt (BKA) seine Erfolge beim Löschen von kinderpornographischen Inhalten im Web. Vom Ergebnis möchte die Bundesregierung ableiten, ob das derzeit ausgesetzte Websperren-Gesetz nötig ist, um nicht vom Netz zu bekommende Inhalte für die Surfer auszublenden. Aus den bislang im öffentlichen Raum kursierenden Evaluierungsergebnissen folgerten Websperren-Befürworter, dass die BKA-Erfolgsquote unzureichend sei.
So drängte etwa Günter Krings, Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Berufung auf die BKA-Evaluierung auf eine rasche Einführung der Webblockaden. Im Januar 2011 beispielsweise seien bei einer Überprüfung nach einer Woche 46 von 143 URLs beziehungsweise 32 Prozent der ausgemachten Verbreitungsserver nach den Löschbemühungen des BKA noch erreichbar gewesen. Allerdings wurde beim Zitieren der Zahlen offenbar stets ignoriert, dass nach vier Wochen bis auf eine URL sämtliche Inhalte tatsächlich von den Providern entfernt waren. Darauf wies die Linke jetzt in ihrem Blog hin.
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Niederländische Internetprovider wenden derzeit eine Selbstverpflichtungsvereinbarung zum Sperren von Webseiten mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht an. Die Schwarze Liste müsse nicht implementiert werden, da es so gut wie keine einschlägigen kommerziellen Webangebote mehr gebe, teilte die zuständige Arbeitsgruppe der großen holländischen Zugangsanbieter dem Justizminister des Landes, Ivo Opstelten, mit. Die Beschwerdestelle für Missbrauchsbilder im Internet, der Meldpunt Kinderporno, habe die Provider zuvor darüber informiert, dass die Zahl der inkriminierten Webseiten 2010 seit Beginn der Meldetätigkeiten "drastisch" zurückgegangen sei.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt bei ihrer klaren Absage an Websperren. "Es ist Augenwischerei zu meinen, mit Sperren würden wir Kinder besser schützen", sagte die Ministerin am Mittwoch bei einem Besuch auf dem CeBIT-Stand des Heise Zeitschriften Verlags. Die liberale Politikerin bekräftigte ihre Unterstützung für den Ansatz "Löschen statt Sperren".
Es müsse auch die Debatte geführt werden, was der Aufbau von Infrastrukturen für Sperren und Vorratsdatenspeicherung wirtschaftlich für die betroffenen Unternehmen bedeute, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gebe "gute Argumente" gegen diese Maßnahmen, "die letztendlich zu absoluter Verunsicherung im Netz führen, ohne einen Mehrwert an Sicherheit und Erfolge bei Kinderpornografie zu haben".
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Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten "Nichtanwendungs-Erlass" für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz "Löschen statt Sperren" vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.
Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.
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Michael Wettengel, Mitglied der IT-Steuerungsgruppe des Bundes und Zentralabteilungsleiter im Bundeskanzleramt, tritt dafür ein, sich stärker mit den ethischen und moralischen Herausforderungen des Internets zu beschäftigen. "Wir brauchen eine Ethik fürs Netz", forderte der Abgesandte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am heutigen Dienstag auf dem Forum "Public Sector" des IT-Branchenverbands Bitkom in Berlin. Dabei gehe es darum, "wie wir mit der Freiheit im Netz umgehen". Dabei dürfe das Internet "kein rechtsfreier Raum sein". Wettengel forderte, die Debatte über das Zugangserschwerungsgesetz weiter zu führen. Die schwarz-gelbe Koalition hat hier den Teil zu Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie zunächst ausgesetzt. Politiker von CDU und CSU plädieren aber dafür, zentrale Filterlisten schnell einzuführen.
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Die französische Nationalversammlung hat erneut den umstrittenen Teil eines geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet, der eine Blockade von kinderpornographischen Webseiten vorsieht. Anders als bei der ersten Absegnung des Vorhabens im Februar soll dieses Mal eine Regierungsbehörde Internetprovider ohne Richterbeschluss zum Sperren inkriminierter Webseiten verdonnern können. Neben dem Parlament hatte zwar auch der Senat auf den Richtervorbehalt gedrängt. Der französische Innenminister Eric Besson von der Regierungspartei UMP setzte jedoch eine Regelung ohne Kontrolle durch die Justiz durch und erhielt dafür nun die erforderliche parlamentarische Mehrheit.
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Im Unterschied zum Trend bei der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung wies der Bereich Cybercrime im vergangenen Jahr steigende Fallzahlen auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (beide CDU) am heutigen Dienstag in Berlin vorstellten, verzeichnet 206.909 Delikte im Internetbereich. Im Jahr 2008 markierten die Ermittler noch 167.451 Straftaten mit der Sonderkennung "Tatmittel Internet". Das entspricht einem Zuwachs um 23,6 Prozent. 82 Prozent der Online-Kriminalität entfallen auf Betrugsdelikte, wobei es mit einem Anteil von 37,6 Prozent vor allem um Waren geht.
Der deutsche Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission zu einer europaweiten Verpflichtung zum Aufbau von Sperrsystemen gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert.
"Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Vorschlags, sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen", heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss.
quelle : winfuture.de