Nach der Euroweb Internet GmbH hat sich am 6. September 2011 auch die Berliner Unternehmenstochter Webstyle GmbH vor dem BGH blamiert. Im Verfahren ging es um den „Klassiker“ – nämlich um die Kündigung nach § 649 BGB. Bei einer solchen Kündigung kann der Vertragsgeber den ursprünglich vereinbarten Preis – abzüglich der ersparten Aufwendungen – verlangen.
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Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin der Euroweb Internet GmbH und ihrem Geschäftsführer einstweilig untersagt, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
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