Was im Internet mit privaten Daten passiert, ist oft nur schwer einsehbar. Geht es nach Leutheusser-Schnarrenberger, sollen Nutzer deshalb separat bestätigen, ob sie Informationen über sich freigeben wollen.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Die Gewerbeauskunft-zentrale erweckt mit dem Formular den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung “Az. I ZR 157/10″ der Abzocke durch so genannte Branchendienste einen Riegel vorgeschoben.
Gewerbeauskunft: Schreiben unzulässig von verbraucherinfoTV
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Juhu! Gewonnen! Einen tollen großen Fernsehapparat und eine Busfahrt in Richtung Abzocke. Kaffeefahrtunternehmen sind einfach nicht totzukriegen: Vor wenigen Tagen brachte ein Leser einen Brief von “TV-Mediacenter Deutschland” in die Redaktion.
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Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Haftstrafe auf Bewährung für Michael Burat von verbraucherinfoTV
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Dazu interessant und lesenswert:
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Das Aufschwatzen von Abos soll schwieriger werden: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant, Verbraucher besser vor Abzocke im Internet und am Telefon zu schützen. Dabei nimmt sie auch die Inkasso-Branche ins Visier.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Die Verbraucher sollen besser gegen Abzocke am Telefon und im Internet sowie gegen unseriöse Inkassobriefe und Abmahnungen geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Anfang nächsten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will". Das Bundesjustizministerium bestätigte die Pläne am Donnerstag in Berlin.
Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de
Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag durch den Betreiber einer Webseite verstößt normalerweise nicht gegen Wettbewerbsrecht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Wer als Verbraucher in die Fänge eines Abofallen-Betreibers geraten ist, sollte sich durch diese Entscheidung nicht irritieren lassen.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Erst in dieser Woche hat das IT-Unternehmen Wavecon eine Abmahnung gegen den Hersteller von Staatstrojanern auf den Weg gebracht. Nun hat DigiTask wiederrum selbst eine Abmahnung gegen Wavecon eingereicht.
Quelle: Winfuture.de / Zum Artikel
Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen. Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln “verbreiten”, so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.
Quelle: Dr-Bahr.com / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
Es gibt neue Briefe für Gewerbetreibende, bei denen man lieber zwei Mal hinsieht: Die “Officemarkt 24 GmbH” verschickt Angebote, die angeblich auf den ersten Blick nicht ganz wie ein Angebot aussehen.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Verbraucherschützer warnen vor Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH, die derzeit im Namen von unseriösen Abofallen-Anbietern nicht bestehende Forderungen einzutreiben versucht. Dabei wird auf die Verbraucher Druck ausgeübt.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Das Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar ein strengeres Kartellrecht. Verbraucherverbände erhalten demnach künftig die Möglichkeit, schärfer gegen Preisabsprachen von Unternehmen vorzugehen.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wett-bewerbsrechtlichen) Anforderungen an eine Einwilligung in eine Werbung per E-Mail oder per Telefon, zu stellen sind.
Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.
Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.
Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, "die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen".
Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.
Quelle : winfuture.de