Neue Fälle: Wie ahnungslose Kunden von dubiosen Buchhändlern um ihr Erspartes gebracht werden.
Die Masche mit teuren Büchern von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
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Dazu interessant und lesenswert:
Der Branchenverband Bitkom hat sich hinter eine aktuelle Initiative gegen überzogene Abmahnungen im Internet gestellt. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sei die Gefahr des Abmahn-Missbrauchs eine der “größten Wachstumshürden”, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Für zehn Euro gratis tanken, das versprechen Werbeanrufer am Telefon. Doch wer sich darauf einlässt, schließt unfreiwillig ein teures Abonnement ab. Das kostet 9,90 Euro – pro Woche. Die Masche erinnert an die Methode, mit der die Telomax Gmbh im vergangenen Jahr Verbrauchern Geld abnahm. test.de sagt, was zu tun ist.
Quelle: Test.de / Zum Artikel
Die Thüga Energie warnt vor Stromanbietern, die aktuell in Singen und Umgebung Stromverträge an der Haustüre abschließen wollen. Dabei geben sich die Vertreter als Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Thüga aus.
Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel
Seit dem letzten Bericht über die Abzocke vom Portal Tattooseite.de der Firma Anziehungspunkt GmbH im Juli 2010, hat sich einiges geändert. Betroffenen berichten über erneute Versuche, unberechtigte Forderungen zu erheben und eintreiben zu lassen. Dafür wurde nun mit Frank Brezing aus Markranstädt ein neuer Eintreiber beauftragt. Dieser möchte nicht nur den Betrag für das zweite Jahr einkassieren, sonden auch den ausstehenden Betrag für das erste Jahr. Gefordert wird nun schon eine Gesamtsumme von insgesamt 227,70 €. Ganz zu Unrecht, denn die Opfer wenden ein, dass sie ihr Widerrufsrecht in Anspruch genommen haben und/oder per Musterbrief der Verbraucherzentrale ihren Widerruf bzw. Anfechtung abgeschickt haben.
Natürlich wird auch in den aktuellen Anwaltsmahnungen auch wieder gedroht, um die Empfänger einzuschüchtern.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Das Amtsgericht Gemünden hat am Dienstag einen 32-jährigen Kurierfahrer aus Dortmund wegen Nötigung eines Kunden zu einer Geldstrafe von 750 Euro (30 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.
Quelle: Main-netz.de / Zum Artikel
Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit vorwiegend Senioren Lieferverträge unter. Es geht dabei um angeblich gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Ginkgo-Präparate), die monatlich zugestellt werden.
Quelle: Verbraucherzentrale-SH.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Über die relativ neue Paid Content GmbH, Priel 5 in 85408 Gammelsdorf, werden 132 Euro für einen 24-Monatszugang der Mitwohnzentrale-24.de geltend gemacht. Bekannt ist Verbrauchern das Geschäftsmodell bereits von der OPM Media GmbH. Viele Verbraucher können sich nicht daran erinnern, jemals einen Kostenhinweis gelesen zu haben. Zumal viele andere Mitwohnzentralen ihre Dienstleistung kostenfrei anbieten.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit Verträge über die monatliche Zusendung angeblich gesundheitsfördernder Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Ginkgo-Präparate) unter. Dabei werden gezielt Senioren angerufen.
Quelle: Vz-BaWue.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Nachdem der Gesetzgeber das “Schlupfloch” für schnelle Vertragsabschlüsse von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements per Telefon geschlossen hat, haben die Anbieter ihren Hauptvertriebsweg wieder auf die Straße verlegt.
Quelle: VzSA.de / Zum Artikel
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Die Firma Deutsche Zentral Inkasso verbreitet, dass ein junger Mann, der eine Rechnung der Abofalle My-Download.de nicht bezahlt hat, im Gefängnis sitzt. Verbraucherschützer vermuten eine geschickte Irreführung.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist auch die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments.
Quelle: VzHH.de / Zum Artikel
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via abzocknews.de
download-service.de
Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.