Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
download-service.de
Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.
Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. "Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden", stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: "Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!"
Die Shopping-Kanäle im Fernsehen überbieten sich mit vermeintlich günstigen Angeboten. Doch immer wieder hört man von Serviceschwächen und Qualitätsproblemen. Es werden falsche Waren geliefert, Widerrufsrechte missachtet und Kunden mit Reklamationen an teure Hotlines verwiesen. Die Lust am Shoppen kann einem dabei gründlich vergehen.
quelle : antiabzockenet.blogspot.com
Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: "Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist."
Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG -
Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden "betrogen" und raten: "Finger weg!"
Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt - wider das Gesetz - lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.
Das Schwarze Schaf im Januar 2010
Freeware-Downloads mit teuren Folgen
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