Wer öffentliche WLANs nutzt, muss zukünftig noch vorsichtiger sein. Das FBI hat Angriffe in Hotel-WLANs beobachtet, bei denen Nutzern Malware als Software-Update getarnt zur Installation angeboten wurde. Laut dem FBI-Bericht wurden dem Nutzer nach dem Einloggen ins WLAN ein Pop-up präsentiert, das den Update-Agenten einer "weit verbeiteten Software" imitiert hat.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Das Schnüffelprogramm WhatsApp Sniffer zeigt Nachrichten von WhatsApp-Nutzern im gleichen Netzwerk an. Das Tool leitet den gesamten Datenverkehr in einem WLAN durch das Smartphone und sucht nach Whatsapp-Nachrichten, die im Klartext übertragen werden. Es genügt ein Android-Smartphone, auf dem man den Root-Zugang freigeschaltet hat.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Auch für den Speedport W 504V steht nun eine neue Firmware bereit, die die Ende April bekannt gewordene WLAN-Lücke schließt. Für die beiden anderen betroffenen Modelle W 723V (Typ B) und W 921V hatte das Unternehmen bereits fehlerbereinigte Firmware-Versionen veröffentlicht.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass Google im Zuge der Kamerafahrten für den hauseigenen Kartendienst auch WLAN-Netzwerke gescannt hat. Mit diesem Vorgehen hatte Google in diversen Ländern rechtliche Probleme.
Die Untersuchungen dauern in diesem Zusammenhang nach wie vor an. So beschäftigt sich beispielsweise die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC mit diesem Thema. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die WLAN-Mitschnitte wegen eines Fehlers in der Software angefertigt wurden. Das teilte jedenfalls Google selbst mit.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Kunden die einen Router Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben haben, haben bzw. sollten in den Letzten Tagen eine Mail von der Telekom bekommen haben mit dem Folgenden Inhalt :
Sie haben in der Vergangenheit von uns einen Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hierbei zu einer Sicherheitslücke mit der WPS-Funktion kommen. WPS (Wifi Protected Setup) ist eine Funktionalität, die das einfache Verbinden mit verschlüsselten WLAN-Netzen ermöglicht, ohne dass dabei Informationen wie Passwort und Nutzerkennung aufwendig eingegeben werden müssen.
Die Deutsche Telekom arbeitet an einer möglichst schnellen Behebung des Fehlers, so dass zukünftig die Sicherheit des Gerätes wiederhergestellt ist.
Sobald eine neue Software für Ihr Gerät vorliegt, wird diese über die Easy Support Funktion Ihres Speedports automatisch auf Ihrem Gerät installiert, sofern diese Funktion aktiviert ist. Zusätzlich wird die neue Software auf den Downloadseiten veröffentlicht, so dass Sie im Falle einer Deaktivierung der Easy Support Funktion die neue Software manuell laden und installieren können.
Als der Blogger Justin Watt bei einem Hotelaufenthalt gewohnheitsmäßig sein eigenes Blog justinsomnia.org aufrief, fiel ihm eine Ungereimtheit auf, ein dünner grauer Balken, wo keiner sein sollte. Erst dachte er an ein CSS-Problem im Zusammenhang mit einem Browser-Update, aber als er sich den Quelltext ansah, wurde ihm schnell klar, dass mehr dahintersteckte. Auf seinem Server war der Quelltext der Seite unverändert, doch in seinem Browser kam mehr an: Ein bisschen zusätzliches CSS nach dem <head>-Tag und zusätzliches JavaScript im <body> der Seite. Das betraf nicht nur sein eigenes Blog: Jede einzelne Webseite, die er aufrief, enthielt dieses zusätzliche JavaScript.
Quelle: heise.de
Flughafen, Café oder Bahnhof. Viele User nutzen ein offenes WLAN, um mit Notebook oder Smartphone im Internet zu surfen.
Was viele nicht wissen- wenn sie sich auf unverschlüsselten Internetseiten bewegen, kann man sie ausspionieren.
Das hat ein Versuch gezeigt, den das RTL-Magazin „Stern TV“ am Mittwoch vor einer Woche ausstrahlte.
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at
Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
Quelle: ITEspresso.de / Zum Artikel
Wer unterwegs ins Internet geht, sollte dabei kostenlose WLAN-Zugänge besser meiden. Die Gefahr von Datendiebstahl ist dort besonders groß.
Quelle : welt.de
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
quelle : heise.de
Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."
Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :
Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie
Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.
Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :
Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)
Weil über das WLAN einer Caféhaus-Kette in NRW unerlaubte Daten heruntergeladen wurden, bleibt das Internet für Gäste vorerst abgeschaltet. Zuvor gingen teure Abmahnungen ein, denn bei unzureichend gesicherten Netzen haftet der Inhaber des Anschlusses.
Quelle : crn.de