Im offiziellen Chrome Web Store sind Erweiterungen gesichtet worden, die die Facebook-Zugangsdaten von Anwendern stehlen. Sie werden auf Facebook beworben und werben mit Funktionen wie "Ändere die Farbe deines Profils" oder "Entferne den Virus aus deinem Facebook-Profil". Kaspersky Lab hat den Fall entdeckt und Google gemeldet.
Installiert ein Nutzer eine dieser "Erweiterungen", bekommen deren Autoren Vollzugriff auf sein Facebook-Konto. Dies nutzen sie, um Spam an seine Freunde zu versenden und bei ihnen ebenfalls für die bösartigen Erweiterungen zu werben. Außerdem bewertet das vermeintliche Add-on bestimmte Facebook-Seiten automatisch mit "Gefällt mir", wofür die Kriminellen vermutlich Geld erhalten. Es kursieren beispielsweise Angebote, 1000 Likes für gut 20 Euro oder auch 100.000 Likes für nicht ganz 2000 Euro zu beziehen.
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Der 33-jährige Teppichleger Iain Wood hat über zwei Jahre hinweg rund 35.000 Britische Pfund (knapp 40.000 Euro) von seinen Nachbarn gestohlen. Dafür wurde er jetzt zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er freundete sich mit ihnen über Facebook an, um dort an persönliche Daten zu kommen. Diese erlaubten es ihm, Sicherheitsabfragen im Onlinebanking zu beantworten und Geld von ihren Konten abzuziehen.
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Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.
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Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.
Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.
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Facebook hat im Rahmen eines Meetings im Weißen Haus zum Thema Mobbing zwei Maßnahmen angekündigt, um Nutzer besser vor einem Missbrauch des Dienstes zu schützen. Mit Hilfe von "Social Reporting" können Nutzer Inhalte nicht nur dem Unternehmen selbst, sondern auch anderen melden. Die Funktion ist insbesondere für jüngere Mitglieder gedacht, die sich so beispielsweise an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen wenden können.
"Wir ermutigen die Menschen auf Facebook dazu, uns über Inhalte zu informieren, die gegen unsere AGB verstoßen, sodass wir sie entfernen können. Aber das Löschen von schikanierenden Onlinekommentaren löst nicht unbedingt das zugrunde liegende Problem in der Offlinewelt", schreibt das Facebook-Sicherheitsteam. "Social Reporting" sei ein Weg, einfach und rasch jemanden um Hilfe zu bitten, dem man vertraue.
Quelle : zdnet.de
Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.
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Europol hat erstmals eine Analyse zur Cyberkriminalität in Europa veröffentlicht. Laut dem Lagebericht "Threat Assessment on Internet Facilitated Organised Crime" (iOCTA, PDF) verursachen Cyberkriminelle jährlich einen Schaden von rund einer Billion Dollar (775 Milliarden Euro) weltweit.
Quelle : zdnet.de
Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss getrennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.
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Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Inter-netzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig.
Quelle : zdnet.de
Facebook hat eine linguistische Analyse von Statusupdates durchgeführt und veröffentlicht. Ungefähr eine Million dieser Updates, alle in englischer Sprache, wurde anonymisiert und durch ein Tool namens "Linguistic Enquiry and Word Count" (LIWC) gejagt.
LIWC stammt ursprünglich von den National Institutes of Health. Es dient dazu, Wörter in Gruppen aufzuteilen und so Grundhaltungen aufzuzeigen, die man mit dem geistigen und körperlichen Zustand des Sprechenden in Verbindung zu bringen sucht.
Quelle : zdnet.de
Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Ermittlung von IP-Adressen durch die Logistep AG Logistep AG aus datenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft (Aktenzeichen 5 W 126/10): "Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden kann."
Quelle : zdnet.de
Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.
Quelle : zdnet.de
Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).
Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt - ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um "Engel" der Band "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.
Quelle : zdnet.de
Zeus, das bisher größte Botnetz, bekommt ernsthafte Konkurrenz. Aktuell verbreitet sich ein Trojaner namens "Carberp", er ebenfalls zahlreiche infizierte Rechner zu einer Infrastruktur zusammenschließt.
Wie das Magazin 'ZDNet Australia' berichtet, nutzt Carberp dabei eine Reihe von Tricks, die bereits von Zeus bekannt sind. Die Entwickler des Trojaners setzen das dabei entstehende Botnetz insbesondere dazu ein, Bankdaten von Internetnutzern zu entwenden.
Der Trojaner greift Windows-Systeme an und nutzt dazu Sicherheitslücken in den Browsern Internet Explorer und Firefox, hieß es. Hat die Malware einen Rechner befallen, prüft sie außerdem, ob ein konkurrierendes Schadprogramm wie Zeus vorhanden ist und versucht dieses zu entfernen.
Die Sicherheits-Unternehmen sind derzeit noch mit einer genaueren Analyse des Trojaners beschäftigt. Sie vermuten allerdings, dass es sich bei dem Schädling um einen weiterentwickelten Abkömmling von Zeus handelt.
quelle : winfuture.de
Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.
Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.
Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro - auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.
quelle : zdnet.de