Facebook will Datenschutz-Standards akzeptieren

Das Social Network Facebook wird zukünftig wohl mehr Vorsicht bei Veränderungen an den Datenschutz-Einstellungen walten lassen. Das Unternehmen will eine lange bestehende Forderung endlich umsetzen und die Nutzer vor der Einschaltung neuer Funktionen erst um die Zustimmung bitten.

Das ist laut einem Bericht des 'Wall Street Journals' das Ergebnis von Gesprächen zwischen der US-Handelskommission FTC und Facebook-Vertretern. Die FTC war in dem Fall aktiv geworden, nachdem sich eine Reihe von Bürgerrechts-Initiativen, darunter das Electronic Privacy Information Center (EPIC), über das Gebaren der Firma bei der Behörde beschwerten.

Die Auseinandersetzung läuft bereits seit geraumer Zeit. Die Organisationen hatten ihre Beschwerde schon Ende 2009 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Unternehmen eine Veränderung an den Status-Updates umgesetzt. In Reaktion auf das Wachstum des Mikroblogging-Dienstes Twitter war es plötzlich möglich, dass die Einträge nicht mehr nur im eigenen sozialen Umfeld, sondern auch gänzlich fremden angezeigt werden konnten.

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

Chapso.de - Alles ein Missverständnis ?

Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )

Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :

Hallo lieber Nutzer,

Verbraucherzentrale rät: Von Entwurf einer Klageschrift nicht einschüchtern lassen

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.

Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."

"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.

Einige Anonymous-Aktivisten gegen Facebook-Angriff

Am Montag sorgte die Aktivisten-Gruppe Anonymous für Aufsehen, als sie ankündigte, am 5. November gegen das soziale Netzwerk Facebook vorgehen zu wollen. Über den offiziellen Twitter-Kanal war jetzt zu erfahren, dass nicht alle Anonymous-Mitglieder hinter dieser Aktion stehen.

Siehe auch: Anonymous will Facebook im November zerstören

So wurde zunächst via Twitter mitgeteilt, dass es sich bei der "Operation Facebook" um einen Fake handelt, eine Falschmeldung. "Wir töten nicht den 'Messenger'. Das ist nicht unser Stil." Man erklärte, dass in der Welt wichtigere Dinge passieren und man den Stil und die Moral von Anonymous beibehalten sollte.

Kurze Zeit später hieß es, dass die Operation Facebook von einigen Anonymous-Mitgliedern organisiert wird. "Das heißt nicht zwangsläufig, dass dies alle Anonymous-Mitglieder befürworten." Man wolle sich lieber den echten Mächten stellen und nicht den Medien, die man selbst als Werkzeug nutzt.

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand: Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

WordPress Update auf 3.1.2 [Sicherheisfix]

Soeben wurde WordPress 3.1.2 veröffentlicht. Diese Version ist ein Sicherheitsrelease und behebt eine kritische Sicherheitslücke sowie einige kleinere Fehler. Durch das Sicherheitsproblem können User mit der Benutzerrolle “Mitarbeiter” (Contributor) unberechtigt Beiträge veröffentlichen.

Eine Aktualisierung auf die neue Version 3.1.2 wird dringend empfohlen, insbesondere für Installationen, die eine Benutzerregistrierung zulassen oder die nicht vertrauenswürdige Benutzer haben.

Quelle und downloads fuer WP 3.1.2: wordpress-deutschland.org

Blogger die Versionen vor 3.1 nutzen sollten auch bedenken das es keiner Updates fuer ihre Blog Versionen mehr gibt. ! Also genau der richtige Zeitpunkt auf Version 3.1 Upzudaten :)

Adressbuchbetrüger mit neuer Firma auf Kundenfang

Was zu dem damaligen Zeitpunkt noch nach den ersten Versuchen eines Nachwuchsabzock-ers aussah, änderte sich sehr schnell. Nur ein halbes Jahr später war Christian Müller mit einer eigenen Firma in der Branche der Adressbuch- und Offertenbetrüger aktiv. Auch das seit Januar neue Unternehmen MMV Müller Marketing Verlags GmbH des zwielichtigen Herrn Müller dient dem Zweck des Anzeigenbetrugs.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Neue Schlappe vor Gericht für Abofallenbetreiber

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.

Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost -
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das "Unternehmen" in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Internet-Überwachung: Neues Internet-Protokoll erschwert anonymes Surfen

Für jedes internetfähige Gerät eine statische, eindeutige Kennung - das neue Internet-Protokoll macht das möglich. IPv6 könnte so das Ende des anonymen Surfens bedeuten, fürchten einige Kritiker. Wie schlimm es wird, hängt von Providern, Programmierern und Kunden ab.

Nun kommen sie wirklich, die neuen Adressen für alle übers Internet-Protokoll vernetzten Geräte. Die Deutsche Telekom will zum Beispiel bis Ende 2011 alle DSL-Anschlüsse auf Doppelbetrieb des aktuellen (IPv4) und des neuen (IPv6) Protokolls umstellen. Was das bringt? Immer mehr Geräte verschicken über das Internet-Protokoll Daten (Smartphones, Tablets, ein paar Autos). Adressiert werden die Daten immer mit einer IP-Adresse - die muss zu diesem Zeitpunkt einmalig sein, damit die Daten ankommen.

Deshalb müssen die Anbieter bei der IP-Adressvergabe inzwischen tricksen, um einen Engpass zu verhindern. Mit der Adressschwemme dank IPv6 wird die Trickserei überflüssig, es wird so viele mögliche IP-Adressen geben, dass man jedes Gerät jahrelang mit derselben Adresse ausweisen kann.

Quelle : spiegel.de

Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart- und weiterer Dumm spam

Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie

Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.

Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :

Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for ; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)

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