Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnt vor Telefonanrufen, bei denen sich der Anrufer als BfDI-Mitarbeiter ausgibt:
Dabei werde zum Teil sogar eine korrekte Rufnummer des BfDI, nämlich 0228 99 77 99-x, als Rufnummer angezeigt.
Quelle: datensicherheit.de /Zum Artikel
Die Affäre um den Staatstrojaner zieht immer weitere Kreise: Nach Informationen von 'Computer Bild' veränderte ein Virenschutz-Hersteller die Schnüffelsoftware, damit die eigene Schutz-Software diesen nicht erkennen konnte.
Laut den Informationen, die die Computer-Zeitschrift in ihrer nächsten Ausgabe veröffentlichen wird, habe ein bekannter, aber namentlich nicht genannter Virenschutz-Hersteller beim Ausspähen eines Nutzers geholfen.
"Eine Strafverfolgungsbehörde hat sich an uns gewendet und unsere Mitarbeit angefragt. Ein User wurde anhand eines gezielten Angriffs ausgespäht", zitiert die Zeitschrift eine vertrauliche Nachricht eines hochrangigen Mitarbeiters des Unternehmens.
Dem Hersteller wurde in Folge eine Kopie des so genannten Staatstrojaner überlassen. Das Virenschutz-Unternehmen hat das Schnüffelprogramm dann so angepasst, dass die eigene Schutz-Software den Verdächtigen nicht warnen konnte und damit die Bespitzelung erst ermöglichte.
Quelle: winfuture.de
Beim Kauf von Spielzeug rät die Stiftung Warentest Eltern und Großeltern nach wie vor zur Vorsicht: Von 40 Spielwaren für drei- bis sechsjährige Kinder waren sieben mangelhaft. Die gravierendsten Mängel waren zu hohe Schadstoffbelastung, Strangulationsgefahr oder der Gefahr, dass Kleinteile verschluckt werden können, wie die Zeitschrift "Test" berichtet. Hier finden Sie die Gewinner und Verlierer des Tests.
Schadstoffe fanden die Tester auch in Markenprodukten wie der Holzeisenbahn von Brio oder dem Modellzug von Tedi. Die Metallräder der Brio-Lok setzen Nickel frei, die Kunststoffschienen von Tedi enthalten krebserregende PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). PAK wurde außerdem auch bei der Puppe "Kidz Only 'Babys erste Worte'" von Galeria Kaufhof gefunden.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Nachdem der Gesetzgeber das “Schlupfloch” für schnelle Vertragsabschlüsse von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements per Telefon geschlossen hat, haben die Anbieter ihren Hauptvertriebsweg wieder auf die Straße verlegt.
Quelle: VzSA.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Liebe, Sex, Frust – Foto-Love-Storys der “Bravo” handeln von den Dramen der Jugend. Für Teenies spannend, sonst nicht weiter von Belang. Doch eine Folge sorgt nun für Protest: Ein Junge füllt ein Mädchen ab und vergeht sich an ihr. Blogger werfen der Zeitschrift Verharmlosung einer Vergewaltigung vor.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel