Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass Google im Zuge der Kamerafahrten für den hauseigenen Kartendienst auch WLAN-Netzwerke gescannt hat. Mit diesem Vorgehen hatte Google in diversen Ländern rechtliche Probleme.
Die Untersuchungen dauern in diesem Zusammenhang nach wie vor an. So beschäftigt sich beispielsweise die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC mit diesem Thema. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die WLAN-Mitschnitte wegen eines Fehlers in der Software angefertigt wurden. Das teilte jedenfalls Google selbst mit.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Als der Blogger Justin Watt bei einem Hotelaufenthalt gewohnheitsmäßig sein eigenes Blog justinsomnia.org aufrief, fiel ihm eine Ungereimtheit auf, ein dünner grauer Balken, wo keiner sein sollte. Erst dachte er an ein CSS-Problem im Zusammenhang mit einem Browser-Update, aber als er sich den Quelltext ansah, wurde ihm schnell klar, dass mehr dahintersteckte. Auf seinem Server war der Quelltext der Seite unverändert, doch in seinem Browser kam mehr an: Ein bisschen zusätzliches CSS nach dem <head>-Tag und zusätzliches JavaScript im <body> der Seite. Das betraf nicht nur sein eigenes Blog: Jede einzelne Webseite, die er aufrief, enthielt dieses zusätzliche JavaScript.
Quelle: heise.de
Zahlreiche Facebook-Nutzer beklagten sich in den vergangenen Tagen über eine groß angelegte Welle von veröffentlichten Sex- und Gewaltbildern auf ihren Profilen. Die Betreiber konnten die zugehörige Schwachstelle nun schließen.
Den bekannt gewordenen Informationen zufolge konnten die Betreiber des weltgrößten Social Networks die zugehörige Schwachstelle ausfindig machen und die Spamwelle auf Facebook weitgehend stoppen. Sensible Daten sind dabei nicht abhanden gekommen, heißt es.
In diesem Zusammenhang ruft Facebook zur Vorsicht auf, wenn es um unbekannte Links geht, die auf dem Sozialen Netzwerk veröffentlicht werden. Derartige Adressen sollten nicht aufgerufen oder in die Adresszeile des Browsers eingegeben werden, teilte man mit.
Verbreitet wurden die besagten Inhalte letztlich von den Nutzern des Netzwerks selbst. Dazu war es erforderlich, einen Link mit JavaScript-Code in die Adresszeile des Browsers einzugeben. Wie diese Entwicklung zeigt, waren viele Facebook-Mitglieder dazu bereit.
Die geschalteten Sicherheitsmaßnahmen von Facebook konnten in diesem Zusammenhang überwunden werden, da die Nutzer den Code selbst eingeben mussten. Auch vor solchen Fälle wollen sich die Betreiber von Facebook in Zukunft besser schützen, berichtet die britische 'BBC'.
Nach der Warnung und unserem Artikel hier : Facebook: “Gestalte dein FB so wie du es willst.” oder ohne klick zwang, schiessen jetzt solche Seiten nur wie Pilze aus dem boden, einige Seiten die schon auch zu unserem ersten Artikel da waren, aendern nun schnell ihre Profil Bilder, scheinbar damit man den Zusammenhang nicht genau erkennt, was nun aber scheinbar etwas zu spaet ist.
Die Deutsche Telekom berichtet auf einer eingerichteten Webseite über eine gehäufte Anzahl von eingehenden Anfragen aus den Kreisen der Kunden im Zusammenhang mit Problemen bei dem kürzlich vorgestellten iPhone 4S.
Beim Telekommunikationsdienstleister aus Bonn beschweren sich offenbar mehrere Kunden über angebliche Netzprobleme mit dem iPhone 4S, welches seit dem vergangenen Freitag in Deutschland verkauft wird. Die Rede ist unter anderem von Schwierigkeiten beim SMS-Versand und Verbindungsabbrüchen.
Quelle: winfuture.de
Die Kanzlei Richter Berlin sucht Zeugen, die sachdienliche Angaben zur Identität einer Person machen können, die in einem Beitrag des WDR aus der Reihe die story “Das Milliardengeschäft der Gewinnspielmafia” von Dezember 2010 im Zusammenhang mit dem Werbeschutzprodukt “Aktion Privatsphäre” auftauchte.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Der Sicherheitschef von Facebook, Joe Sullivan, hat sich über den offiziellen Blog im Zusammenhang mit dem kürzlich gestarteten "Bug Bounty Program" mit einer positiven Zwischenbilanz zu Wort gemeldet.
Vor wenigen Wochen kündigen die Betreiber des weltgrößten Social Networks an, Nutzer mit einem gewissen Geldbetrag belohnen zu wollen, sofern diese auf mögliche Sicherheitslücken oder Schwachstellen aufmerksam werden und das Unternehmen darüber informieren.
Quelle : winfuture.de
Die Firma BDAV (Betriebsdaten Archiv UG) verschickt zur Zeit Rechnungen mit dem irreführenden Betreff „Veröffentlichung Patent Anmeldung“ und einer Liste von Patentinformationszentren (PIZen). Die Patentinformationszentren weisen daraufhin, dass kein Bezug zu diesem Unternehmen oder der Rechnung besteht. Die Rechnung bezieht sich auf die Aufnahme in eine BDAV-Datenbank und steht auch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Quelle: TU-Darmstadt.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Bei Facebook wurde in der letzten Woche eine Sicherheitslücke im Zusammenhang mit den Privatsphäreeinstellungen für Videos geschlossen. Zuvor konnte man von Videos, die man eigentlich nicht zu Gesicht bekommen sollte, ein Vorschaubild sowie weitere Informationen abrufen, berichtet 'TechCrunch'.
Videos werden von den meisten Facebook-Nutzern als besonders sensibel eingestuft, da sie in vielen Fällen weitaus mehr persönliche Informationen preisgeben als Fotos. Aus diesem Grund kann man in den Einstellungen des sozialen Netzwerks genau festlegen, wer auf die Videos zugreifen darf, die man hochgeladen hat. Allerdings sorgte ein Programmierfehler dafür, dass diese Einstellung zum Teil wirkungslos blieb.
So konnte man eine komplette Auflistung der Videos einer befreundeten Person abrufen. Darunter befanden sich auch Clips, auf die man laut Einstellung keinen Zugriff haben sollte. Neben dem Videotitel sah man ein Vorschaubild, die Beschreibung sowie die im Video markierten Personen. Das Abspielen des Videos war nicht möglich.
Quelle : winfuture.de
Die Kripo Worms warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Gewinnen in der Türkei. Dabei werden die Geschädigten von vermeintlichen Vertretern tatsächlich existierender Rechtsanwaltskanzleien aus Deutschland angerufen. Den im Nachhinein geprellten wird dann mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel in der Türkei einen größeren Geldbetrag oder ein hochwertiges Auto gewonnen hätten.
Quelle: Mainzer-rhein-zeitung.de / Zum Artikel
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.
"Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung 'Financial Times Deutschland'.
Quelle : winfuture.de
Das Verfahren gegen W. stehe in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das sogenannte Wiener Karussell, sagt Pollmann. Die österreichische Hauptstadt soll das Zentrum einer internationalen Gewinnspielmafia sein. „Unser Verfahren ist noch nicht einmal das bedeutendste, das gegen das Wiener Karussell geführt wird. Wir haben es nämlich nicht mit den Betreibern, sondern nur mit Mitfahrern zu tun“, so der Bielefelder Oberstaatsanwalt.
Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Seit eineinhalb Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) gegen eine Bande, die im Internet in zahlreichen Webshops Waren gegen Vorkasse anbot, aber nie lieferte. „Dieses Verfahren ist in Bezug auf die Enttarnung von Internettätern und in seiner Dimension bisher einzigartig“, so der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, Peter Dathe.
Am 28.09.2009 meldete sich bei der Polizeiinspektion Nördlingen der Mitinhaber eines örtlichen Unternehmens. Der Grund lag in den zahlreichen Anfragen einiger Personen, die angeblich über die Internetseite „ja-kaufen.com“ (nicht mehr online) diverse Waren bestellt und bezahlt hatten, aber die Lieferung noch ausstehe. Das Impressum der Internetseite lautete leicht verändert auf die Daten der Nördlinger Firma, die selbst ahnungslos war.
Die weiteren Ermittlungen ließen aufgrund zahlreicher Strafanzeigen von Geschädigten einen Tatzusammenhang und damit die Machenschaften einer Bande erkennen. Aus diesem Grund wurde das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) beauftragt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg die weiteren Ermittlungen aufzunehmen und führte die Operation unter dem Decknamen „EG Bazar“.
Der Einspruch von Wikileaks-Aktivisten gegen die Herausgabe von Twitter-Nutzerdaten wird nicht, wie ursprünglich geplant, in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Wie die Washington Post berichtet, hat der zuständige Richter den Termin für die Anhörung in der kommenden Woche gestrichen. Er will den Fall stattdessen nach Aktenlage entscheiden und so das Verfahren beschleunigen.
Zur Verhandlung steht ein Auskunftsersuchen US-amerikanischer Behörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Wikileaks. Die Ermittler möchten die personenbezogenen Twitter-Daten der Wikileaks-Aktivisten Birgitta Jonsdottir, Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp einsehen. Jonsdottir ist Isländerin, Appelbaum US-Amerikaner und Gonggrijp Niederländer. Alle drei arbeiteten nach eigenen Angaben bei der Veröffentlichung des Videos "Collateral Murder" eng mit Wikileaks-Sprecher Julian Assange zusammen. Ihr Einspruch gegen die Herausgabe von Twitter-Daten wird von der US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt.
Quelle : heise.de