Ein Recht interessantes Telefonat ging heute in unsere Redaktion ein und zwar zu der Geschichte : Facebook : [ZDDK-Info] Es gibt keine kostenlosen 200 Facebook Credits!
Dort sollte man mehre "gefaellt mir" sachen druecken und verschiedene Firmen auftauchten somit sollte man sich die Kostenlosen Credits verdienen, nun meldet sich die Firma "my GbR Grates & Grates" bei uns da ihre Domain lederspektakulum.de dort missbraucht wurde ohne das wissen der Firma, auch hatte uns die Firma erklaert das sie auf keinsterweise dort mit solcher Abzocke etwas zu tuen hat oder haben moechte und nun Rechtlich gegen die Betreiber dieser Fake Seite vorgehen moechte.
Es ist aber erstaunlich das Facebook auf das mehrfache Schreiben der Firma immer noch nicht Reagiert hat weder in Aktion noch schriftlich, das ist ehrlich gesagt ein Armutszeugnis fuer Facebook, das Firmen oder Personen bei solchen Fake Missbrauch hilflos ausgeliefert sind.

Facebook Nutzer tappen hier bereits in die erste Falle, da die Webseite sehr jener von Facebook ähnlich schaut!

Zuerst muss man diese "Teilen"

und danach muss man einen Satz auf seiner Pinnwand UND auf 5 anderen Facebook "Gaming Seiten" veröffentlichen: (So kommen massenhaft diese Postings zustande)
Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )
Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :
Hallo lieber Nutzer,
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung
Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:
"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."
"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.
Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.
Veraltete Sicherheitsstandards, unqualifiziertes Personal: Das Computersystem der Bundespolizei ist nach SPIEGEL-Informationen in einem verheerenden Zustand. Mitte Juli hatten Hacker hochsensible Daten gestohlen – laut einem internen Bericht kann das jederzeit wieder passieren.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das :)
Brieffreundschaft mit einem Abzocker- zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:
Vorwort
Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.
Bei Monstersgame wird im Moment in allen ecken gearbeitet, sei es das neue Kampfscript, Clankrieg Modul oder aber eben die ueberarbeitung der Waechter.
Hier mal ein paar ausblicke auf die ueberarbeiteten Waechter :
Auch haben sich die Grafiker dazu hinreisen lassen die Waechter einmal auf einer Drehscheibe zu stellen und fuer euch mal hin und her zu drehen und das zu filmen ;)
Teil 2 :
Im Mordfall Mirco bleibt die Todesursache des zehnjährigen Opfers wahrscheinlich für immer unklar. Die Ermittler rechnen nicht mehr damit, dass die Obduktion der Leiche brauchbare Ergebnisse liefern wird. Wie der Junge ums Leben kam, werde vermutlich nicht mehr zweifelsfrei feststellbar sein, sagte ein Polizeisprecher. Zwar habe der geständige Täter den Ermittlern gesagt, wie er den Jungen umgebracht habe. Der Zustand der Leiche mache es aber unmöglich, diese Angaben zu überprüfen.
Quelle : n-tv.de
Facebook hat eine linguistische Analyse von Statusupdates durchgeführt und veröffentlicht. Ungefähr eine Million dieser Updates, alle in englischer Sprache, wurde anonymisiert und durch ein Tool namens "Linguistic Enquiry and Word Count" (LIWC) gejagt.
LIWC stammt ursprünglich von den National Institutes of Health. Es dient dazu, Wörter in Gruppen aufzuteilen und so Grundhaltungen aufzuzeigen, die man mit dem geistigen und körperlichen Zustand des Sprechenden in Verbindung zu bringen sucht.
Quelle : zdnet.de
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.
Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.
In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Quelle : winfuture.de
Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :
Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie
Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.
Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :
Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)
Neben dem Kampf gegen teure Telefon-Warteschleifen will die Bundesregierung auch gegen Abzocke im Internet vorgehen. Anbieter müssten verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Website auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass ein Vertrag erst zustande kommen darf, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe.
Quelle : heise.de
Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".