"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel
In Facebook Geistert ja schon so einige Komische Zeitgenossen rum, die versuchen das schnelle Geld zu machen oder mit allen mitteln versuchen ihre Seiten mit Fans zu fuellen, so versucht wohl eine gewisse Seite mit "GewinnerZentrale" mit dem Eintag "Gewinne ein Iphone" seine Seite "youvid.de" mit Fans zu befuellen :
Den durch die GewinnerZentrale werden genau so wie ueber die Seite "Lach mit uns" eigentlich kostenlose Youtube Videos auf youvid.de eingebunden, aber mit dem unterschied das man auf youvid.de natuerlich um das Video zu sehen "gefaellt mir" klicken muss, dann aber muss man zusaetzlich auch noch auf "teilen" klicken und dann kann man endlich auf "Abspielen" dort klicken.
Der Auslandsgeheimdienst BND verfügt offenbar über eine viel weiter reichende Spähsoftware als die übrigen Bundesbehörden, die anhand von Trojanern versuchen, die Computer von Tatverdächtige auszuspionieren.
Der Verdacht liegt nahe, seit ausgerechnet der im Bundeskanzleramt für den BND zuständige Abteilungsleiter gegenüber den 'Stuttgarter Nachrichten' (heutige Ausgabe) eingeräumt hatte, dass die staatlich eingesetzten Trojaner "multifunktionale Rohlinge" seien.
Der Innenausschuss des Bundestags zitierte nun jenen Abteilungsleiter des Kanzleramts in seine nichtöffentliche Sitzung, der gegenüber dieser Zeitung beschrieben hatte, dass die Behörden mit einer Spionage-Software arbeiteten, die als Prototypen weit mehr Fähigkeiten hätten als rechtlich zugelassen. Die Ermittler selbst seien gehalten, die Software in ihren Fähigkeiten auf jenes Maß zu reduzieren, das die Gerichte vorgegeben haben, so der Abteilungsleiter Günter Heiß.
Nach Informationen der 'Stuttgarter Nachrichten' greift der Auslandsgeheimdienst zudem offenbar auf mehrere Zulieferer für Spähprogramme zurück. "Der BND macht mehr eigenständig und unabhängig als andere", heißt es aus Sicherheitskreisen. Zudem werden Bundesbehörden nicht selten um Amtshilfe gebeten, so dass jene umstrittene "Allzweck"-Software möglicherweise auch an BND-ferne Behörden ausgeliehen wird.
Moebel, Notebooks, Playmobil-Spielzeug und vieles mehr: Derzeit geistern zig vermeintliche Online Shops durchs Netz, die beliebte Produkte angeblich besonders guenstig anbieten.
Tatsaechlich haben sie nur einen Zweck: Nutzer auf die Abofalle outlets.de zu leiten. Wer sich dort fuer die " groesste Outlets- & Fabrikenverkauf Datenbank" anmeldet, soll da fuer 8 Euro / Monat zahlen. Vertragslaufzeit : 2 Jahre.
Vor solchen Onlinefallen schuetzt der Computerbild-Abzockschutz, oder WOT und auch unser Filter fuer Adblock plus den sie hier finden : http://blog.arcadewelten.eu/produkte-aus-dem-hause-vampirboard/
Quelle : Computerbild/ Ausgabe 21/2011
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
Quelle : winfuture.de


Hier wird man gebeten zu "TEILEN" und ein Kommentar in Form "RIP Steve" zu hinterlassen.
Ob es sich nur um reinen Fake – oder um etwaige Phishingseiten handelt können wir nicht sagen da wir selbst nicht weiter geklickt haben aber Fakt ist es, dass es sich hier um einen schamlosen Fake handelt.
Der Sicherheitsexperte Jan Schejbal macht erneut auf eine weitere Schwachstelle im elektronischen Personalausweis (ePerso) aufmerksam. Ein Angreifer könnte unter Umständen Zugriff auf den ePerso erlangen, schreibt Schejbal.
Möglicherweise könnte ein Angreifer den elektronischen Personalausweis eines Opfers im Netz dazu verwenden, um sich selbst damit auszuweisen und diesen letztlich für eigene Zwecke nutzen. Mit der Hilfe einer gefälschten Ausweis-Anwendung in Verbindung mit einer entsprechend vorbereiteten Webseite könnte das angesprochene Vorhaben in die Tat umgesetzt werden.
Ferner könnte ein Angreifer mit der Hilfe eines Lesegeräts auch an den Personalausweis der Opfer selbst gelangen. Zu diesem Zweck setzt Schejbal auf die Möglichkeiten des Browser-Plugins namens OWOK. Damit können Webseiten auf das jeweilige Lesegerät zugreifen. Seinen Informationen zufolge könnten auch weitere Plugins betroffen sein.
Um die Lücke demonstrieren zu können, hat Schejbal eine spezielle Webseite gestartet. Um in einen abgesonderten FSK-21-Bereich kommen zu können, müssen die Besucher im ersten Schritt dazu einwilligen, dass die Webseite auf den Chipkartenleser zugreifen darf. Auf diesem Wege soll die Altersverifikation erfolgen.
Quelle : winfuture.de
Dem Auftreten von unerwünschten Facebook-Partys möchten die Betreiber des Social Networks nun offenbar doch entgegentreten. Speziell zu diesem Zweck hat man sich entschlossen, entsprechende Hinweise auszugeben.
Feierlichkeiten im privaten Rahmen sollen in Zukunft nicht mehr versehentlich zu Massentreffen ausarten. Um dies unterbinden zu können, haben die Entwickler von Facebook einen Warnhinweis eingebaut.
Seit dem gestrigen Donnerstag werden alle minderjährigen Facebook-Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn sie dabei sind, eine öffentliche Veranstaltung auf dem Social Network zu erstellen. Hierbei handelt es sich laut einem Bericht der 'Süddeutschen' vorerst noch um einen Versuch. Die Auswirkungen will man näher beobachten.
Weil in den meisten Fällen junge Nutzer des Netzwerks in den vergangenen Monaten Party-Einladungen öffentlich machten, ist es immer wieder zu ungewollten größeren Menschenansammlungen und damit verbundenen Ausschreitungen gekommen. Bis zu 2000 Personen sollen sich beispielsweise im letzten Monat zu einer Party im saarländischen Heusweiler eingefunden haben.
Quelle : winfuture.de
Hier einmal die Spam, Fake, Viren und Sonstige Warnungen auf Facebook vom 08.09.2011 bis zum 13.09.2011 :




Quelle : mimikama.at
100.000 Bench. Umhängetaschen 4 free!
Auf einer Unterseite der Online-Auktionsplattform eBay wurde ein URL-Parameter kürzlich bekannt gewordenen Informationen zufolge nur unzureichend geprüft. Dadurch ergab sich eine kritische XSS-Lücke.
Ein Angreifer hätte durch das erfolgreiche Ausnutzen dieser Schwachstelle möglicherweise fremde eBay-Konten übernehmen können. Zu diesem Zweck musste man zunächst in den Besitz der zugehörigen Cookies kommen. Angeblich konnten Links erstellt werden, bei denen im Kontext der offiziellen eBay-Domain beliebiger JavaScript-Code ausgeführt wurde.
Daniel Sparka wurde auf diese Problematik aufmerksam und hat sich nicht nur an 'Heise Security' mit diesem Thema gewendet, sondern auch eBay selbst darüber informiert. Von den Betreibern der Plattform erhielt er allerdings lediglich den Hinweis, die temporären Dateien in seinem Browser zu löschen. Ganz offensichtlich wurde der eingesendete Tipp in diesem Fall falsch verstanden.
Quelle : winfuture.de
Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein erneut Anrufe vom Deutschen Werbe- und Datenschutzverein e. V. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in diesem Verein soll vor unerlaubten Werbeanrufen, Datenmissbrauch und unerwünschter Kontaktaufnahme zu Werbe- und Verkaufszwecken schützen. Schon 2009 hatten sich Angerufene bei der Verbraucherzentrale über die rechtswidrige Kundenakquise und das zweifelhafte Angebot des Vereins beschwert.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Länger hatten wir nichts mehr wirklich mit Facebook Warnungen geschrieben, den die fakes und sonstigen muell war meist der selbe ueber den wir schon Geschrieben hatten, nur macht im Moment eine Einladung die Runde fuer eine Veranstaltung die eigentlich nur Spam im Kopf hat und zwar die Einladung zur "A massive Video launch (Everyone`s Welcome)", dieses hat nur einen Zweck und zwar die clickjacking Videos stark zu verbreiten um viele Potenzielle Opfer zu erreichen, so sieht die Einladung aus :
Also macht einen Grossen Bogen um diese Einladung und Warnt am besten auch euren Freundeskreis davor, um nicht nachher massig Spam eintraege mit Videos auf eurer Pinnwand zu haben.
Der am Dienstag von Twitter vorgestellte Follow-Button ist anfällig für Clickjacking, wie ein französischer Sicherheitsforscher herausgefunden hat. Eigentlich dient die neue Funktion dazu, dass Anwender dem Twitter-Feed einer Webseite mit nur einem Mausklick folgen können, ohne die eigentliche Webseite zu verlassen – vergleichbar mit dem "Gefällt mir"-Button von Facebook.
Angreifer können den Button jedoch auch dazu missbrauchen, um den Besucher einer präparierten Webseite unbemerkt dazu zu bringen, beliebige Feeds zu abonnieren: Hierzu legt der Angreifer den Button unsichtbar unter den Mauszeiger seines potentiellen Opfers. Sobald das Opfer auf eine beliebige Stelle der Webseite klickt, wird der Button betätigt. Dies präsentiert der Forscher auf einer Demoseite. Zu Anschauungszwecken ist der Follow-Button hier nur halb transparent.
Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de
Gegenwärtig soll auf Facebook eine virale Anwendung für Aufsehen sorgen. In Wirklichkeit verbirgt sich dahinter jedoch ein Facebook-Wurm. Mehr als 600.000 deutsche Nutzer sind bereits in diese Falle getappt.
Wie der Name bereits verrät, gibt diese Anwendung vor, die Facebook-Nutzer darüber informieren zu können, wer das jeweilige Profil aufgerufen hat. Zu diesem Zweck sollen die Nutzer einen Javascript-Code in die Adresszeile kopieren und diese URL dann aufrufen.
Tatsächlich erstellt diese Facebook-Anwendung jedoch eine Veranstaltung im Namen des jeweiligen Nutzers und verschickt zahlreiche Einladungen und Chat-Meldungen.
Konkrete Informationen über die Anzahl der Profilbesuche kann diese Anwendung nicht auslesen. Es werden angeblich wahllos einige Namen aus der Freundesliste herausgesucht und diesen ein beliebiger Wert zugewiesen.
Laut einem Artikel von Metaprime werden die URLs über einen Linkverkürzer wie beispielsweise bit.ly verschleiert. Besonders stark soll sich der Spam-Facebook-Virus gegenwärtig bei Nutzern aus Deutschland verbreiten, heißt es.
Dazu gehoert z.b. die gefaehrliche Adresse mit Anleitung : http://216.119.148.86/spy.php?twuhtjzd
und aehnliche Domain Adressen.
In unserem Blog ist auch eine Facebook Kategorie in Bearbeitung wo dann Artikel fuer Facebook bzw. ueber und um Facebook schneller zu finden sind.