Werden durch Telefonanrufe, bei denen es nur einmal klingelt (sog. Ping-Anrufe), die Tele-fonbesitzer zu einem Rückruf der angezeigten Nummer veranlasst und stellt sich heraus, dass dieser zu einer kostenpflichtigen Tonbandansage führt, ist dies als Betrug strafbar.
quelle : haufe.de