Bundesdatenschützer rügt Krankenkassen-Webseiten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.

Unzulässig seien solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Das teilte Schaars Behörde heute mit.

quelle : winfuture.de

Suchen
Benutzeranmeldung
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
15 + 5 =
Das einfache mathematische Problem ist zu lösen und das Ergebnis einzugeben. Z.B. muss für 1+3 der Wert 4 eingegebene werden.
Neueste Kommentare
Newsfeeds
Inhalt abgleichen
Neue Mitglieder
  • bruno1987
  • Kristian
  • LiveTreffen
  • Ariane
  • IgorFlay
Wer ist online
Zur Zeit sind 0 Benutzer und 2 Gäste online.