Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.
Unzulässig seien solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Das teilte Schaars Behörde heute mit.
quelle : winfuture.de