Bundesrat will Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke ausweiten

Dem Bundesrat reicht der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aus, mit dem besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in Unternehmen und den Business-to-Business-Bereich gelten. Statt von "Verbrauchern" müsse daher von "Kunden" gesprochen werden, fordert der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Unternehmer seien als "potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle" wie Abofallen ebenfalls schutzbedürftig.

Quelle: Heise.de

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