Die US-Handelsaufsicht FTC lässt Gnade walten: Facebook wird für vergangene Datenschutz-Verstöße nicht belangt, muss aber künftig seine Mitglieder vor Änderungen der Privatsphären-Einstellungen fragen. In der Praxis könnte die Abmachung allerdings Schlupflöcher lassen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel