Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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