Geständnis im Gewinnspielprozess nicht ausreichend

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. hat als erster Angeklagter vor dem Landgericht Bielefeld ein Geständnis abgelegt. Doch den Richtern der 9. Strafkammer ging diese Erklärung gestern nicht weit genug. Sie bezeichneten das Geständnis als ungenügend. Nun fühlt sich das Gericht nicht mehr an eine Strafzusage von bis zu sechs Jahren Haft gebunden.

Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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