Grußkarten an sich selbst geschickt:Abmahn-Abzocker verurteilt

Das Landgericht Osnabrück verurteilt Abmahn-Abzocker Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 120.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der mitangeklagte Anwalt Bernhard S. erhält eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Die 15. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 37-jährige Rodgauer muss außerdem als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Der mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. aus München erhält eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe und muss 12.000 Euro bezahlen. Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Gericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe beziehungsweise. zu einer Geldstrafe.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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