Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".

 

Quelle : winfuture.de

Suchen
Benutzeranmeldung
CAPTCHA
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
4 + 3 =
Das einfache mathematische Problem ist zu lösen und das Ergebnis einzugeben. Z.B. muss für 1+3 der Wert 4 eingegebene werden.
Neueste Kommentare
Newsfeeds
Inhalt abgleichen
Neue Mitglieder
  • bruno1987
  • Kristian
  • LiveTreffen
  • Ariane
  • IgorFlay
Wer ist online
Zur Zeit sind 0 Benutzer und 3 Gäste online.