RAe Tank, Günther & Co: Niedersächsisches Finanzgericht packt ein Geschenk aus

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.

Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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