Urteil: DeNIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

Eine weitere Niederlage für die Bezirksregierung Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die deutsche Vergabestelle DeNIC Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht löschen muss.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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