Veröffentlichung personenbezogener Daten in Internetforum kann gerechtfertigt sein

Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).

Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.

Quelle: heise.de

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